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Last update: 27. August 2007
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| Ausgewählte
Rechtsprechung |
Erfüllung der Pflicht ist
keine Anspruchsvoraussetzung
Bei den Arbeitgeberpflichten gemäss Art. 37 AVIG handelt
es sich nicht um Anspruchsvoraussetzungen der Kurzarbeitsentschädigung,
sondern um Mitwirkungspflichten, welche die Arbeitgeber als Durchführungsstellen
der ALV zu übernehmen haben.
Ausnahmsweise Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung an den Arbeitnehmer
bei nicht bloss einmaliger oder versehentlicher Nichterfüllung der Arbeitgeberpflichten
gemäss Art. 37 AVIG.
BGE 119 V 364
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