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Last update: 27. August 2007
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 Rechtsgrundlagen
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  Art. 37 AVIG: Pflichten des Arbeitgebers

 Ausgewählte Rechtsprechung

Erfüllung der Pflicht ist keine Anspruchsvoraussetzung
Bei den Arbeitgeberpflichten gemäss Art. 37 AVIG handelt es sich nicht um Anspruchsvoraussetzungen der Kurzarbeitsentschädigung, sondern um Mitwirkungspflichten, welche die Arbeitgeber als Durchführungsstellen der ALV zu übernehmen haben.
Ausnahmsweise Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung an den Arbeitnehmer bei nicht bloss einmaliger oder versehentlicher Nichterfüllung der Arbeitgeberpflichten gemäss Art. 37 AVIG.
BGE 119 V 364