::.::..::..::          A N S P R U C H S V O R A U S S E T Z U N G E N   ( A R T.   8 )          ::.::..::..::

 Last update: 21. August 2007
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 Rechtsgrundlagen
Hinweis: Die Gesetzestexte linken zum Admin-Server und öffnen in einem separaten Fenster.

  Art. 8 AVIG: Anspruchsvoraussetzungen
  Art. 3 AVIV: Heimarbeitnehmer

 Ausgewählte Rechtsprechung


Kein Anspruch bei laufenden Eingliederungsmassnahmen der IV

Steht eine arbeitslose Person in beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV und bezieht dazu akzessorisch IV-Taggelder, hat sie für dieselbe Zeitspanne keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung
C 180/00


Tagesmütter
Tagesmütter gelten nicht als Heimarbeitnehmerinnen.
C 229/03 (publiziert in BGE 132 V 181)


Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern bei Beschäftigung in der Schweiz und Wohnort im Fürstentum Liechtenstein; anwendbares Recht.
C 227/05 (= BGE 133 V 137)

Versichertenstatus des atypischen Grenzgängers: Der voll arbeitslose Grenzgänger (ein in Italien wohnhafter Schweizer Bürger), welcher aussergewöhnlicherweise im letzten Beschäftigungsstaat (Schweiz) persönliche und berufliche Bindungen solcher Art aufrechterhält, dass er dort über die besten Möglichkeiten für eine berufliche Wiedereingliederung verfügt, fällt in den Anwendungsbereich des Art. 71 Abs. 1 Bst. b der Verordnung Nr. 1408/71. Er kann in diesem Staat (Schweiz) Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern er die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Begriff des "echten", aber atypischen Grenzgängers.
C 124/06 (i) (= BGE 133 V 169)