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Last update: 4. August 2010
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| Ausgewählte
Rechtsprechung |
Altersvoraussetzung
des Kindes ist gesetzeskonform
Art. 3b Abs. 1 AVIV,
welcher die Verlängerung der Rahmenfristen für den
Leistungsbezug sowie für die Beitragszeit nach einer
Erziehungszeit an die Voraussetzung knüpft, dass das Kind der
versicherten Person bei Wiederanmeldung oder Anmeldung bei der
Arbeitslosenversicherung das 10. Altersjahr noch nicht
zurückgelegt hat, ist gesetzeskonform (E. 3).
8C_911/2009
=BGE 136 V 146 (i) |
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