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Last update: 1. November 2010
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| Ausgewählte
Rechtsprechung |
ART. 27 AUFKLÄRUNG UND
BERATUNG
Im Allgemeinen
Auskunfts- und Beratungspflicht der
Durchführungsstellen mit
zahlreichen Hinweisen auf die bisherigen Urteile.
C 9/05;
Kasuistik: C 138/05
Abgabe einer
Infobroschüre genügt nicht: Im Lichte von Art. 27 Abs. 2 ATSG
genügt die Abgabe einer Broschüre, worin u.a. darauf
hingewiesen wird, dass Personen, welche als Gesellschafter oder in
anderer Funktion die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder
massgebliche beeinflussen können, von der Anspruchsberechtigung
ausgeschlossen sind, nicht. Dabei spielt es keine Rolle, wie die
Arbeitslosenkasse von
dem zu einer Beratung Anlass gebenden Sachverhalt Kenntnis erlangt.
C 141/05
Neubehinderte
 Ein - nicht offensichtlich
vermittlungsunfähiger -
Versicherter, der sich bei der Invalidenversicherung angemeldet hat ist
nach Art. 27 ATSG von der Verwaltung darüber aufzuklären,
dass er bis zum Entscheid der Invalidenversicherung als
vermittlungsfähig gelte und daher eine Einschränkung seines
Taggeldanspruchs wegen eines nur teilweise anrechenbaren
Arbeitsausfalls nicht hinnehmen müsse.
8C_78/2007
Verhalten, welches den Leistungsanspruch
gefährdet - Aufklärungspflicht
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit während
laufender Rahmenfrist für den Leistungsbezug: Durfte die
versicherte Person nach der lückenhaften Auskunft des RAV-Beraters
davon ausgehen, dass sie bei einer Wiederanmeldung innert laufender
Rahmenfrist für den Leistungsbezug (Aufgabe der
selbstständigen Erwerbstätigkeit) ihre restlichen Taggelder
noch werde beziehen können, darf ihr daraus kein Rechtsnachteil
erwachsen.
8C_383/2010
Solange
der Versicherungsträger bei einem durchschnittlichen Mass
an Aufmerksamkeit nicht erkennen kann, dass die Situation einer
versicherten Person den Leistungsanspruch zu gefährden vermag,
trifft ihn keine Aufklärungs- und Beratungspflicht im Sinne von
Art. 27 ATSG.
C 36/06 &
C39/06 (= BGE 133 V 249)
Es
gehört zum Kern der Beratungspflicht, die versicherte Person
darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Verhalten (vorliegend: der
Antritt eines Auslandaufenthaltes) eine der Voraussetzungen des
Leistungsanspruches (vorliegend: die Anspruchsvoraussetzung der
Vermittlungsfähigkeit) gefährden kann. Die Gleichstellung von
pflichtwidrig unterbliebener Beratung und unrichtiger
Auskunftserteilung beansprucht auch nach der Kodifizierung einer
umfassenden Beratungspflicht im ATSG Gültigkeit.
C 192/04
(publiziert in BGE 131 V 472)
Ist
auf Grund der von der versicherten Person gemachten Angaben
ersichtlich, dass sie mit dem beantragten Ferienbezug einen
Übertragung von "alten" Ferientagen auf die neue Rahmenfrist
beabsichtigt, so muss die Verwaltung im Rahmen der ihr obliegenden
Aufklärungspflicht darüber orientieren, dass die bisher
erworbenen Fereintage nicht auf die nachfolgende Rahmenfrist
übertragen werden können.
C 122/05
Unterlässt
es die Verwaltung, eine arbeitslose Person auf die
Folgen (Anspruchsverlust) der weiterhin andauernden
arbeitgeberähnlichen Stellung hinzuweisen, so kann dies unter
Umständen eine Auskunftsverletzung darstellen (in casu bejaht).
C 157/05
Keine Aufklärungspflicht über
Stellensuchpflicht
Die
Pflicht zur Vornahme persönlicher Arbeitsbemühungen
stellt eine elementare Verhaltensregel dar. Es besteht keine
Beratungspflicht betreffend Arbeitsbemühungen vor Arbeitslosigkeit.
C 14/06; C 144/05
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