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 Last update: 1. November 2010
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 Ausgewählte Rechtsprechung


ART. 27 AUFKLÄRUNG UND BERATUNG


Im Allgemeinen
Auskunfts- und Beratungspflicht der Durchführungsstellen mit zahlreichen Hinweisen auf die bisherigen Urteile.
C 9/05; Kasuistik: C 138/05

Abgabe einer Infobroschüre genügt nicht: Im Lichte von Art. 27 Abs. 2 ATSG genügt die Abgabe einer Broschüre, worin u.a. darauf hingewiesen wird, dass Personen, welche als Gesellschafter oder in anderer Funktion die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgebliche beeinflussen können, von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind, nicht. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Arbeitslosenkasse von dem zu einer Beratung Anlass gebenden Sachverhalt Kenntnis erlangt.
C 141/05


Neubehinderte
Ein - nicht offensichtlich vermittlungsunfähiger - Versicherter, der sich bei der Invalidenversicherung angemeldet hat ist nach Art. 27 ATSG von der Verwaltung darüber aufzuklären, dass er bis zum Entscheid der Invalidenversicherung als vermittlungsfähig gelte und daher eine Einschränkung seines Taggeldanspruchs wegen eines nur teilweise anrechenbaren Arbeitsausfalls nicht hinnehmen müsse.
8C_78/2007


Verhalten, welches den Leistungsanspruch gefährdet - Aufklärungspflicht
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit während laufender Rahmenfrist für den Leistungsbezug: Durfte die versicherte Person nach der lückenhaften Auskunft des RAV-Beraters davon ausgehen, dass sie bei einer Wiederanmeldung innert laufender Rahmenfrist für den Leistungsbezug (Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit) ihre restlichen Taggelder noch werde beziehen können, darf ihr daraus kein Rechtsnachteil erwachsen.
8C_383/2010

Solange der Versicherungsträger bei einem durchschnittlichen Mass an Aufmerksamkeit nicht erkennen kann, dass die Situation einer versicherten Person den Leistungsanspruch zu gefährden vermag, trifft ihn keine Aufklärungs- und Beratungspflicht im Sinne von Art. 27 ATSG.
C 36/06 & C39/06 (= BGE 133 V 249)

Es gehört zum Kern der Beratungspflicht, die versicherte Person darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Verhalten (vorliegend: der Antritt eines Auslandaufenthaltes) eine der Voraussetzungen des Leistungsanspruches (vorliegend: die Anspruchsvoraussetzung der Vermittlungsfähigkeit) gefährden kann. Die Gleichstellung von pflichtwidrig unterbliebener Beratung und unrichtiger Auskunftserteilung beansprucht auch nach der Kodifizierung einer umfassenden Beratungspflicht im ATSG Gültigkeit.
C 192/04 (publiziert in BGE 131 V 472)

Ist auf Grund der von der versicherten Person gemachten Angaben ersichtlich, dass sie mit dem beantragten Ferienbezug einen Übertragung von "alten" Ferientagen auf die neue Rahmenfrist beabsichtigt, so muss die Verwaltung im Rahmen der ihr obliegenden Aufklärungspflicht darüber orientieren, dass die bisher erworbenen Fereintage nicht auf die nachfolgende Rahmenfrist übertragen werden können.
C 122/05

Unterlässt es die Verwaltung, eine arbeitslose Person auf die Folgen (Anspruchsverlust) der weiterhin andauernden arbeitgeberähnlichen Stellung hinzuweisen, so kann dies unter Umständen eine Auskunftsverletzung darstellen (in casu bejaht).
C 157/05


Keine Aufklärungspflicht über Stellensuchpflicht
Die Pflicht zur Vornahme persönlicher Arbeitsbemühungen stellt eine elementare Verhaltensregel dar. Es besteht keine Beratungspflicht betreffend Arbeitsbemühungen vor Arbeitslosigkeit.
C 14/06; C 144/05